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Wie viel verdient ein Fahrlehrer?

Wie viel verdient ein Fahrlehrer?



Autor Beitrag
Julia

Mitglied seit: 07.01.2009

Beiträge: 5
Geschrieben am: 17.02.2010 um 14:00 Uhr
Hi Klangpurist,

finde ich ja echt sch**** was die Fahrschule da mit deiner Freundin abzieht!
Habt ihr nicht die Möglichkeit, beim TÜV nachzufragen, ob ein Termin vorlag?
Das würde ich machen! Würde mich auch nicht wundern, wenn es gar keinen gegeben hat!

Ist natürlich echt blöd, wenn sie jetzt kurz vorher noch die Fahrschule wechseln würde. Man ist da manchmal echt "gefangen". Daher wird ihr wohl nichts anderes übrig bleiben, als die zwei Stunden zu machen und dann hoffentlich in die Prüfung gehen zu können.

Viele Grüße,
Julia
Partytunes

Mitglied seit: 27.02.2010

Beiträge: 1
Geschrieben am: 27.02.2010 um 13:21 Uhr
Hallo Klangpurist,

ich arbeite in einer Fahrschule und kenne mich etwas mit der Rechtslage aus.
Les doch mal die AGB's Deiner Freundin durch (muss sie entweder mit dem Vertrag ausgehändigt bekommen haben oder/und MUSS in der Fahrschule aushängen).

In unseren AGB's steht drinnen:
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.

d.h. ist noch ein Betrag offen, liegt es an der Fahrschule ob sie den Prüfling zur gemeldeten Prüfung zulassen oder nicht! Entscheidet sich die Fahrschule dagegen (z.B. weil der Betrag zu hoch ist) ist der Prüfling verpflichtet, die Prüfgebühren beim TÜV (ich weiß nicht wer bei euch die Prüfungen abnimmt) UND bei der Fahrschule zu entrichten. Das Problem ist, dass in euren Vertrag sicher drinsteht dass sie die AGB's akzeptiert und damit auch diese Vereinbarung.

Was mich ein bisschen wundert, dass der Fahrlehrer ihr den offenen Betrag nicht vorher mitgeteilt hat. Es ist ja üblich dass der Fahrschüler eine Einladung zur praktischen Prüfung bekommt. dort steht bei uns z.B. dass der fällige Betrag von xx Euro bis soätestens drei WErktage vor der Prüfung an die Fahrschule entrichtet werden muss da sonst auf Kosten des Schülers keine Prüfung stattfindet.

Wir hatten auch einmal den Fall dass eine Schülerin die Kosten nicht ausgeglichen hat. Am Tag der Prüfung ist die Schülerin dann zum TÜV (Prüfungsabnehmer) bekommen und wollte ins Auto einsteigen. Darauf hin hat der Chef die Prüfung verweigert.

Die Schülerin hat unsere Fahrschule dann angezeigt weil sie a) die Prüfgebühren für TÜV wieder haben wollte b) die Prüfung nicht zahlen wollte c) die offene Rechnung nicht zahlen wollte.
Der Prozess ging zu 100% zu unseren Gunsten aus das sie diese AGB's gelesen und unterschrieben hat! Also wie Du siehst ist die REchtslage ziemlich eindeutig.

Falls Du noch mehr Fragen haben solltest kannst Du DIch gerne an mich wenden.

LG Isa
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